Neue Besuchsregelungen für unsere Einrichtung

Der Landkreis Cloppenburg hat die 1. Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19" durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen vom 06.11.2020 in Kraft gesetzt.

Infolgedessen sind wir gezwungen, die Besuchsregelungen im Altenpflegeheim, im Psychiatrischen Pflegeheim und im Wohnheim Haus St. Marien zu verändern. Ab dem 09.11.2020 darf auf Grund der Allgemeinverfügung jeder Bewohner nur noch einmal wöchentlich für maximal eine Stunde Besuch von einem Angehörigen/Besucher empfangen.

Die üblichen Hygieneregeln für Besucher ( Mund-Nasen-Schutz, Desinfektion der Hände, Registrierung der Besucher usw. ) gelten weiter. In Folge dessen sind ab sofort auch wieder Besuchsanmeldungen über die bekannten Telefonnummern in allen Einrichtungsteilen notwendig. Das Abholen von Bewohnern soll nach Möglichkeit unterbleiben. Gerne können auch alternative Möglichkeiten der Kontaktaufnahme ( Telefon, Videotelefonie … ) durchgeführt werden. Die Einrichtungsteile stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Wir hoffen mit diesen Einschränkungen, die sicherlich für Bewohner und Angehörige teilweise einschneidend sind, einen Beitrag zum Schutz der uns anvertrauten Menschen leisten zu können.

Die entsprechenden Leitungskräfte ( APH=Herr Westendorf, PPH=Frau Zietek; , Wohnheim=Frau Hanrath, Geschäftsführung=Herr Suing) stehen für Rückfragen jederzeit und gerne zur Verfügung.

Kontakt

St. Elisabeth-Stift
Pflege- und Behindertenheim
gem. GmbH
St.Elisabeth-Str. 14
49688 Lastrup
Telefon: 04472 / 950 -0
Telefax: 04472 / 950 -100
E-Mail: info(at)elisabeth-stift.de

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