Aktuelle Informationen zu den Besuchen in unserer Einrichtung

Mit dem 15.12.2020 liegt im Altenpflegeheim kein Infektionsgeschehen mehr vor. Wir hoffen alle sehr, dass dieses auch so bleibt. Hierfür sind wir auch auf das Mittun der Angehörigen und der Besucher angewiesen.

In Anlehnung an die 3. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg, die u.a. für Pflegeheime und für besondere Wohnformen im Landkreis Cloppenburg gilt und die eine Laufzeit bis zum  20.12.2020 hat, werden die Besuchsrechte in unserem Altenpflegeheim, dem Psychiatrischen Pflegeheim und dem Wohnheim Haus St. Marien ab Mittwoch, den 16.12.2020, wie folgt geregelt:

Jeder Bewohner darf einen Besucher je Woche empfangen. Die Besuche sind vorher über die bekannten Telefonnummern anzumelden. Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer Antigenschnelltest. Dieser kann bei uns in der Einrichtung zu folgenden Zeiten erbracht werden und darf vor dem Besuch nicht älter als 48 h sein:

Donnerstag, von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Freitag, von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Montag, von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Für diesen Test fallen bis auf weiteres keine Kosten für die Besucher an.

Der Zeitpunkt für den Test ist bei der Anmeldung abzustimmen.

Wir bemühen uns, liberalere Regelungen für die Feiertage zu erreichen. Wir müssen hierfür aber die ab 21.12.2020 erwartete Niedersächsische Coronaverordnung und/oder die neue Verordnung des Landkreises Cloppenburg abwarten. Wir werden hier kurzfristig informieren.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit und gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Guido Suing

-Geschäftsführung-

Kontakt

St. Elisabeth-Stift
Pflege- und Behindertenheim
gem. GmbH
St.Elisabeth-Str. 14
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Telefon: 04472 / 950 -0
Telefax: 04472 / 950 -100
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